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Prävention sexualisierter Gewalt


Der Kölner Alpenverein hat sich in seiner Handlungsempfehlung "Wir machen's gemeinsam!" klar positioniert:

Wir tolerieren keine Benachteiligung, kein Mobbing, keine sexualisierte Gewalt, keine Diskriminierung oder Ausgrenzung einzelner Personen oder Gruppen.


Das Bundeskinderschutzgesetz (BkiSchG) sieht unter anderem vor, dass die Träger der freien Jugendhilfe dafür Sorge tragen müssen, dass in den eigenen Reihen keine Personen tätig sind, die wegen Straftaten nach den einschlägigen Paragraphen des Strafgesetzbuchs (v.a. Sexual- und Missbrauchsdelikte) rechtskräftig verurteilt wurden. Gleiches gilt nach Bundesteilhabegesetz (BTHG) für die Arbeit mit behinderten Erwachsenen.


Der Kölner Alpenverein hat eine Regelung zum Umgang mit dem Thema Prävention sexualisierter Gewalt (PsG) für alle ehrenamtlich und hauptberuflich Aktiven in der Sektion erarbeitet.

Die Regelung  soll Transparenz darüber schaffen, wer ein erweitertes Führungszeugnis (EFZ) oder eine Selbstverpflichtungserklärung (SVE) vorlegen muss und wer nicht.

Uns allen ist bewusst, dass die Vorlage eines EFZ mit persönlichem Aufwand verbunden ist und zusätzlich zum Engagement der Einzelnen / des Einzelnen für die Sektion verlangt wird. Aber der Schutz der uns anvertrauten Menschen vor jeder Art von Missbrauch sollte uns diesen Aufwand Wert sein!

Für die Beantragung des EFZ unter Vorlage der Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit, die von unserem 1. Vorsitzenden zusammen mit der Aufforderung an die Betroffenen versendet wird, fallen
keine Gebühren an.

Die SVE kann jede Betroffene / jeder Betroffene hier herunterladen , ausdrucken, unterschreiben und im Original per Post an die Geschäftsstelle senden. Die Betroffenen werden von ihren Referats- oder Gruppenleiter*innen informiert.


Weitere Informationen zum EFZ und zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt finden Sie im Internet bei der JDAV unter www.jdav.de/Wissen/PSG/ und im zugehörigen Flyer .


 
 



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